Ablauf Übergangsfrist
Im Rahmen der Übernahme der Programme SCC und SGU-Personal durch den VAZ e.V. musste bekanntermaßen die Gültigkeit der Prüfungszertifikate für operative Mitarbeitende (Dokumentiert. 016 und Dok 018) und für operative Führungskräfte (Dok. 017) auf fünf Jahre verkürzt werden.
Um den Inhabern von Prüfungsnachweisen nach dem alten Regelwerk SCC 2011 ausreichend Zeit zu geben, wurde die entsprechende Übergangsfrist so gewählt, dass Zertifikate nach SCC 2011 mindestens auch die o.g. 5 Jahre Gültigkeit haben.
Zum 01.11.2026 läuft die Frist nun ab und ab diesem Tag werden Zertifikate und Nachweise nach SCC 2011 im Rahmen von Zertifizierungsverfahren nach SCC-VAZ 2021 und auch durch Anlagenbetreiber nicht mehr akzeptiert.